Unsere Pflegeleistungen

Abgerechnet gemäss gesetzlichen Vorgaben (KLV A–C) über die Grundversicherung.

Unsicher, welche Leistung passt?

Gerne klären wir in einem unverbindlichen Gespräch, welche Unterstützung sinnvoll ist. 

Häufig gestellte Fragen

FAQ

  • Nein.
    Für KLV-A (Abklärung & Beratung) und KLV-B (Grundpflege) ist keine ärztliche Verordnung erforderlich.
    Für KLV-B Behandlungspflege wird eine ärztliche Verordnung benötigt. Falls diese noch nicht vorliegt, übernimmt Spitex Lebensnah die Beantragung bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.
  • Nein.
    Das Erstgespräch ist unverbindlich und dient der Orientierung. Gemeinsam klären wir Ihre Situation und mögliche nächste Schritte.
  • Ja.
    Leistungen gemäss KLV A–C (Abklärung & Beratung, Grundpflege sowie Behandlungspflege) werden von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.

    Hauswirtschaftliche Leistungen werden nicht von der Grundversicherung übernommen, können jedoch je nach Zusatzversicherung vergütet werden. Besteht keine entsprechende Zusatzversicherung, sind diese Leistungen selbst zu bezahlen.

    Spitex Lebensnah klärt den Versicherungsschutz direkt mit Ihrer Krankenkasse ab und übernimmt die gesamte Abklärung, Koordination und Abrechnung. Für Leistungen der Grundversicherung fallen lediglich die gesetzliche Franchise und der Selbstbehalt an.
  • In der Regel sehr kurzfristig.
    Je nach Situation kann die Pflege innerhalb weniger Tage, in dringenden Fällen auch sofort, starten. Den genauen Zeitpunkt klären wir direkt im Erstgespräch